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Rechtsanwältin Sandra Maria Fellechner ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen.

 

Bereits früh hat sich Rechtsanwältin Fellechner entschieden, ihren Schwerpunkt auf das Erbrecht zu legen. Hier ist sie sowohl in der Testamentsgestaltung, als auch im Erbfall in der Erbabwicklung beratend tätig. Sie vertritt Erben, sowie Erbengemeinschaften und übernimmt auch die Prozessführung, wenn diese einmal nötig werden sollte. Auf dem Gebiet des Erbrechts hält Rechtsanwältin Fellechner Vorträge zur Testamentsgestaltung, der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Neben dem Erbrecht ist Rechtsanwältin Fellecher im Familienrecht, Urheberrecht, hier insbesondere auf dem Gebiet des Musikrechts, und dem Internetrecht tätig.

 

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