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Rechtsgebiete

Erbrecht

 

Rechtsanwältin Fellechner berät und vertritt Sie umfassend auf dem Gebiet des Erbrechts. Dies umfasst neben der reinen Erbfolgeberatung auch die Testamentsgestaltung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, sowie die Erbabwicklung, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Testamentsvollstreckung.

Auch die Geltendmachung von Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder Vermächtnissen gehört zu Ihrem Aufgabenbereich.

Rechtsanwältin Fellechner ist bereits seit dem Jahr 2008 Fachanwältin für Erbrecht. Den Fachanwaltstitel darf nur tragen, wer in seinem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. Vor Verleihung des Titels wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Mittels jährlicher Fortbildungen wird sichergestellt, dass diese Kenntnisse weiter vertieft werden. 

Familienrecht

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Urheberrecht

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Musikrecht

 

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Allgemeines Zivilrecht

 

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