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Warum eine Vorsorgevollmacht ?

 

 

Viele Menschen stellen sich die Frage, was eigentlich mit ihnen passiert, wenn sie nicht mehr eigenverantwortlich handeln können, z.B. aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder schlicht durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter. Da es keine gesetzliche Vertretung bei Volljährigen gibt können Ehepartner, Kinder oder sonstige Angehörige gerade nicht ohne weiteres Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Oft bleibt lediglich die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Dies ist von vielen Menschen nicht gewollt, da sie weder mit dem Betreuungsgericht, noch meiner einer fremden, vom Gericht zum Betreuer bestellten Person etwas zu tun haben wollen.

Es besteht die Möglichkeit, frühzeitig, d.h. noch vor dem Nachlassen der geistigen Kräfte eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Bevollmächtigung einer selbst gewählten Vertrauensperson.

 

Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht liegen darin, dass der Betroffene selbst wählen kann, wer sich um seine Belange kümmern soll. Dem Betroffenen bleibt bereits im Vorfeld ein hohes Maß an Selbstbestimmung erhalten, da er im Gespräch mit dem Bevollmächtigten offene Fragen klären kann und seine eigenen Wertvorstellungen und persönliche Einstellungen zu ärztlichen Behandlungen, dem Umzug in ein Pflegeheim etc. vermitteln kann.

Die Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten darüber hinaus unmittelbar handlungsfähig, während die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung immer Zeit kostet.

Der Bevollmächtigte unterliegt nicht der Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Er muss diesem keine Rechenschaft ablegen.

Die Vorsorgevollmacht gilt, wenn dies von dem Betroffenen gewünscht ist, über den Tod hinaus, so dass wichtige Dinge noch nach dem Tod des Vollmachtgebers geregelt werden können.

 

Eine umfassende Vorsorgevollmacht ermächtigt zu Handlungen im Bereich der Vermögensangelegenheiten, der persönliche Angelegenheiten, der Gesundheitsfürsorge und der Aufenthaltsbestimmung.

 

Sie sollte zur Verwendung im Rechtsverkehr schriftlich erteilt werden. Um Streitigkeiten und Fragen um die Gültigkeit vorzubeugen sollten bei der Unterzeichnung Zeugen zur Geschäftsfähigkeit hinzugezogen werden.

 

Da  der Bevollmächtigte ausfallen kann , z.B. weil er selbst erkrankt oder bereits vorverstorben ist, sollte unbedingt ein Ersatzbevollmächtigter bestimmt werden.

 

Damit die Vorsorgevollmacht im Notfall auch bekannt wird und das Betreuungsgericht nicht in Unkenntnis der Bevollmächtigung einen gesetzlichen Betreuer einsetzt sollte die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

 

Es gibt unzählige Muster von Vorsorgevollmachten, sowohl im Internet, als auch von zahlreichen Institutionen. Diese sollten jedoch lediglich eine Formulierungshilfe darstellen. Die Wertvorstellungen und Grundbedürfnisse eines jeden Menschen sind unterschiedlich, so dass auch für jeden Menschen anderen Entscheidungen in Betracht kommen. Ein fertiges Formular kann dies nicht berücksichtigen, so dass ein Muster nicht achtlos übernommen werden sollte. Ohne eine entsprechende individuelle Beratung kann schnell etwas erklärt werden, was eigentlich nicht gewollt war. Gerade da es sich um weitreichende Entscheidungen handelt, die großen Einfluss auf den Lebensalltag im Alter nehmen, sollte hier nicht unüberlegt gehandelt werden.

 

 

 

© Sandra Maria Fellechner

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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